
Produzierende Unternehmen haben die Möglichkeit, einen Teil der bezahlten Energiesteuer, dies war bislang immer die Mineralölsteuer oder auch als Ökosteuer bekannt, vom Staat wiederzubekommen. Diese Rückzahlung wird als Energiesteuer Erstattung bezeichnet, gilt allerdings nicht für Steuern, die auf Treibstoffe, wie Diesel oder Benzil, bezahlt werden sind. Nach § 54 des Energiesteuergesetzes …