Artikelportale / Artikelverzeichnisse vermitteln Wissen...
Dieses Projekt finanziert sich durch die Klicks auf Google- Anzeigen
Startseite     Impressum     Datenschutz     Artikelverzeichnisse     Adminbereich
In der Kategorie Finanzen sind insgesamt 102 Artikel eingetragen.

Artikel geschrieben von Steven Neuder, veröffentlicht am: Mo, 10.01.2011, 21:21
  • Tagesgeld - Erhöhung der Einlagensicherung vom Januar 2011

    http://www.tagesgeldkonto24.de/Die TagesgeldkontoEinlagensicherung, die vom Gesetzgeber vorgegeben ist wurde zum 1. Januar 2011 von 50.000 € gen 100.000 € erhöht. Dies sind gute Nachrichten für aufgebraucht Bank Konteninhaber, insbesondere Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, unter Girokonten sowie Kreditkarteneinlagen Sparbücher und Sparbriefe, da sie jetzt pro Bankinstitut anstatt von 50.000 € maximal 100.000 € pumpen können und dasjenige ganze Geld im Falle einer Bankenpleite zurückerstattet bekommen.
    Die gesetzliche Einlagensicherung beruht aufwärts dem Einlagensicherungsgesetz und Anlegerentschädigungsgesetz EEAEG vom 1. August 1998 und setzte damit EU-Richtlinien in deutscher Rechtsprechung um.
    Dies ist die zweite Erhöhung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung innerhalb der letzten zwei Jahre. Bis Ende 2008 Betrag die gesetzliche Einlagensicherung von Tagesgeld und Festgeld nur 90 % bis 20.880 €. Solange bis dato wurden Spareinträge solange bis zu diesem Betrag nur zu 90 % zurück erstattet, in dem Fall dass die Bank Pleite ging. Ab 2009 wurde die Einlagensicherung gen 100 % erhöht, der Erstattung fähiger Betrag wurde um kurz 30.000 € hinaus insgesamt 50.000 € erhoben.
    Wichtig: unter dieser Einlagensicherung ist zu beherzigen, dass die Grenze nicht pro Bankkonto gilt, sondern pro Kunde zusammen mit einem Kreditinstitut. Wenn Sie damit ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto zwischen einer Bank nach sich ziehen, sollten die summierten Geldeinlagen nicht 50.000 € übersteigen. Ein Trick, solche Grenze zu umgehen, ist das Tagesgeld und Girokonto bei zwei unterschiedlichen Banken anzulegen, damit Depotkonto 50.000 € Einlagensicherung zur Verfügung stehen.
    Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vor allem Privatkunden und kleinere Firmen. Größere Unternehmen sind von dem gesetzlichen Einlagenschutz zumeist ausgeschlossen, nachzulesen im einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz.

Artikel geschrieben von Steven Neuder, veröffentlicht am: Mo, 10.01.2011, 21:21



Thumbnails by Thumbshots.org