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In der Kategorie Kinder und Familie sind insgesamt 99 Artikel eingetragen.

Artikel geschrieben von trendy2, veröffentlicht am: Fr, 03.12.2010, 11:06
  • Mutterschaftsgeld Arbeitgeberzuschuss

    Mutterschaftsgeld wird an Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen während der Mutterschaftszeit (6 Wochen vor und bis 8 Wochen nach Geburt) gezahlt. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen maximal 385 € pro Kalendermonat oder 13 Euro pro Tag. Mutterschutzfristen sollen sich nicht Lohn mindernd auswirken. Während der Mutterschaftszeit erhaltende werdende Mütter deshalb einen Mutterschaftsgeld Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die werdenden Mütter haben einen gesetzlich begründeten Anspruch auf den Zuschuss. Der Mutterschaftsgeld Arbeitgeberzuschuss wird gezahlt, um den Verdienstausfall auszugleichen, wenn er einen Betrag von 13,00 € täglich übersteigt.
    Die Höhe des Zuschusses ist nicht davon abhängig, ob die werdende Mutter gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Der Mutterschaftsgeld Arbeitgeberzuschuss muss beim Arbeitgeber zu beantragen werden. Im Zweifelsfall setzt sich die Krankenkasse mit dem mit dem jeweiligen Arbeitgeber in Verbindung, um den Zuschuss nach dem Nettogehalt zu ermitteln. Das monatliche Nettogehalt ist hierbei auch von der Wahl der Steuerklasse abhängig. Wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis während des Bezuges von Mutterschaftsgeld regulär endet, entfällt zum gleichen Zeitpunkt auch der Arbeitgeberzuschuss.

Artikel geschrieben von trendy2, veröffentlicht am: Fr, 03.12.2010, 11:06



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