
Das Internet bietet seinen Nutzern bekanntermaßen zahlreiche Möglichkeiten, jedoch birgt es genauso viele Risiken. Ist man zu unvorsichtig im World Wide Web unterwegs, kann es schnell passieren, dass man eine
Abmahnung erhält. Nutzt man beispielsweise eine illegale Filesharing Plattform, liegt schneller ein Mahnschreiben im Briefkasten als man sich vorstellen kann. Dabei ist es unerheblich, ob man sich der Tatsache bewusst war, dass dies illegal ist oder nicht. Die
Rechtsanwälte, die im Auftrag der Musik- und Filmunternehmen abmahnen, machen hier keine Unterscheidung. Also heißt es für den Betroffenen: tief in die Tasche greifen. Denn nicht nur die Schadensersatzforderung des geschädigten Unternehmens will beglichen werden – auch dessen Anwalt schickt seine Gehaltsrechnung an den Abgemahnten. Denn schließlich – so argumentiert der Anwalt – hat er ja im Sinne des Abgemahnten gehandelt, indem er ihn durch das Mahnschreiben vor einer Gerichtsverhandlung bewahrt hat. Derjenige, der die Abmahnung erhalten hat, sieht das meist anders, doch das ist nicht von Interesse. Zahlen muss er ohnehin. Des Weiteren liegt dem Mahnschreiben eine Unterlassungserklärung bei, die der Betroffene innerhalb einer kurzen Frist unterschrieben zurücksenden soll. Darin verpflichtet er sich, sich kein solches Vergehen mehr zu Schulden kommen zu lassen. Geschieht dies dennoch, droht die Gerichtsverhandlung. Aus diesen Gründen empfiehlt es sich stets, eine Kanzlei einzuschalten, die Erfahrung auf diesem Gebiet hat. So kann der Schaden für den Abgemahnten oft erheblich reduziert werden.