
Die
Nachkalkulation ermittelt die tatsächlich entstandenen Kosten eines Auftrages. Durch die Nachkalkulation lassen sich Kostenabweichungen zu den Ergebnissen der Vorkalkulation ermitteln und es sind die Ursachen zu erkennen. Bei einer Abweichung der Ergebnisse zur Vorkalkulation wird der Gewinn gemindert oder es treten sogar Verluste auf.
Die Nachkalkulation führt bei einem freibleibenden Angebotspreis zum tatsächlichen Verkaufspreis. Ist der Angebotspreis dagegen verbindlich wird durch die Nachkalkulation der tatsächliche Gewinn, aufgrund der Kostenänderung, festgestellt. Durch den Materialverbrauch können Kostenveränderungen eintreten. Änderungen können aber auch bei den Fertigungslöhnen und den Sondereinzelkosten der Fertigung und dem Vertrieb eintreten. Durch die Änderung der Einzelkosten ändern sich zwangsläufig auch die anteiligen Gemeinkosten.
Beispielsweise wird der Angebotspreis aufgrund der Vorkalkulation wie folgt ermittelt.
Materialverbrauch 400,00 €
Materialgemeinkostenzuschlag
MGK 15 % 60,00 €
Fertigungslöhne 1200,00 €
Fertigungsgemeinkostenzuschlag
FGK 150 % 1800,00 €
Herstellkosten 3460,00 €
VwGK und VtGK 20 % 692,00 €
Selbstkosten 4152,00 €
Gewinn 10 415,20 €
BVP 4567,20 €
Skonto 2 % 93,21 €
Angebotspreis 4660,41 €
Bei der Nachkalkulation stellt man fest, dass sich die Fertigungslöhne um 60 € gesteigert haben. Durch einen neuen Betrag bei den Fertigungslöhnen ergibt sich eine neue Berechnungsgrundlage für den Fertigungsgemeinkostenzuschlag welcher ebenfalls um 90 € steigt. Alle weiteren Zuschlagssätze gehen nun von einer neuen Grundlage aus, so dass sich am Ende der Nachkalkulation ein Defizit von 171,00 € ergibt. Ist der Angebotspreis freibleibend, können die weiteren Kosten auf den Käufer bzw. Auftraggeber umgelegt werden. Handelt es sich jedoch um einen verbindlichen Angebotspreis, wirken sich die höheren Kosten auf den Gewinn des Unternehmens aus.