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In der Kategorie Recht und Sicherheit sind insgesamt 24 Artikel eingetragen.

Artikel geschrieben von Max Neugebauer, veröffentlicht am: Mo, 06.09.2010, 13:04
  • Folgen einer Scheidung

    http://www.waldenmaier-kanzlei.de/familienrecht_rechtsanwaltskanzlei_bonn.phtmlIn Deutschland wird laut Statistik jede dritte Ehe wieder geschieden. Die Trennung und die darauf folgende Scheidung bedeutet für die meisten Betroffenen eine schwere Zeit. Eine einvernehmliche Scheidung, bei der sich beide Ehepartner einig sind, dass die Ehe als zerrüttet gilt und keine gemeinsame Lebensführung mehr möglich ist, ist dabei die unkomplizierteste Lösung. Doch leider kommt es nicht allzu oft vor, dass beide Partner sich einvernehmlich einigen können. Meist kommt es zu Streitigkeiten, die z.B. mit der Frage des Unterhalts, der Zuteilung der ehelichen Wohnung, dem Umgangs- und Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder oder auch der Aufteilung des Hausrats verbunden sind.

    Im Falle von erkennbaren Streitigkeiten, die während der Trennung auftreten, sollte man sich umgehend an einen kompetenten Anwalt seines Vertrauens richten, der nicht nur die nötigen Schritte für eine Scheidungsklage bei Gericht einleitet, sondern auch beratend und beruhigend zur Seite steht. Frau Rechtsanwältin Waldenmaier hat als Anwalt für Familienrecht in Bonn schon vielen Ratsuchenden weiterhelfen können und verfügt über eine umfassende Erfahrung auf diesem Gebiet.

    Die Zuweisung der ehelichen Wohnungen ist nur einer der vielen Streitpunkte, die sich während eines Scheidungsverfahrens ergeben können. Wir alle erinnern uns noch an den Kinohit „Der Rosenkrieg“ in dem dieses Thema bis zum tödlichen Ende der beiden Hauptdarsteller auf die Spitze getrieben wird. Die gerichtliche Zuweisung einer gemeinsam bewohnten Wohnung an einen der beiden Ehepartner ist nicht einfach zu erreichen und wird von den zuständigen Richtern sehr individuell gehandhabt. Eine Zuweisung kann nach einer gescheiterten Einigung von beiden Ehepartnern beantragt werden. Gute Chancen haben dabei Mütter, die mit den gemeinsamen Kindern in der ehelichen Wohnung verbleiben möchten. Besonders stark wird dabei die Verbundenheit der Kinder mit der unmittelbaren Umgebung berücksichtigt. Gerade schulpflichtige Kinder, die sich ihren Freundeskreis aufgebaut haben und bereits mit der aktuellen Umgebung fest verwurzelt sind, wären die Leittragenden, sollte dem getrennt lebenden Vater die Wohnung zugesprochen werden. Ein Umzug bedeutet auch meist einen Schulwechsel. Darüber sollten sich beide Elternteile im Klaren sein und im Streitfall das Wohl der gemeinsamen Kinder als oberstes Gebot hinnehmen.

Artikel geschrieben von Max Neugebauer, veröffentlicht am: Mo, 06.09.2010, 13:04



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