
Mittlerweile sind fast alle Hausbesitzer zur Erstellung des Energiebedarfsausweis verpflichtet. Es sind nur noch einige wenige, die davon nicht betroffen sind, darunter sind jedoch die Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder die -falls sie älter sind- nachweislich den Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 entsprechen. Aber für den überwiegenden Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser ist seit dem 01.10.2008 der
Energiebedarfsausweis Energiebedarfsausweis vorgeschrieben. Aus diesem Grunde haben viele Hausbesitzer noch vor dem 01.10.2008 einen Energieverbrauchsausweis erstellen lassen, in der Hoffnung, damit günstiger zu fahren. Mit dem
Energieverbrauchsausweis Energieverbrauchsausweis ist es leichter günstige Energiewerte auszuweisen. Aber das wissen mittlerweile auch die Interessenten. Der Energiebedarfsausweis ist sicherlich die objektivere Ermittlungsmethode. Es wird der Energiebedarf des Gebäudes pro m² ermittelt. Und zwar werden zwei Energiewerte ausgeben, die Endenergie und die Primärenergie. Die Endenergie ist die Energie, die tatsächlich benötigt wird, die Primärenergie beinhaltet außerdem noch die Erzeugungsenergie Und Beschaffungsenergie. Die Primärenergie ist also immer höher als die Endenergie. Auf dem Energiebedarfsausweis sieht man als erstes den so genannten Energietacho. Dieser zeigt in Bereichen von grün bis rot den Energiebedarf eines Gebäudes an. Ist dieser im roten Bereich, dann wird der Interessent sicherlich erst einmal zurückschrecken. Er sieht daran, das auf ihn im Falle des Erwerbs oder der Anmietung erhebliche Energiekosten zu kommen und wird sicherlich versuchen, diese Kosten durch einen geringeren Kaufpreis oder eine geringere Kaltmiete zu kompensieren. Im Energiebedarfsausweis sind auch Hinweise auf sinnvolle Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen enthalten. Die Energieberater können dem Interessenten wertvolle Hinweise im Hinblick darauf geben und auch über Förderungsmöglichkeiten und staatliche Zuschüsse beraten. Der Energieberater benötigt zur Erstellung eines Energiebedarfsausweis die Daten des Gebäudes. Es wird die Art des Gebäudes erfragt, wie ist die Bauweise, wurden bereits nachträglich Isolierungsmaßnahmen durchgeführt, welcher Art und wie alt ist die Heizung, wurde die Anlage bereits überholt oder erneuert, werden alternative Energien verwendet, welcher Art sind diese und wofür werden sie genutzt etc, wie alt sind die Fenster und wurden sie bereits erneuert. Eventuell ist auch die Anfertigung einer Thermografie sinnvoll, auf der die Kältebrücken genau zu erkennen sind. Der Energieberater zieht alle diese Angaben sowie die vorhandenen Pläne zu Rate und erstellt dann einen bedarfsabhängigen Energieausweis, aus dem der Energiebedarf pro m² hervorgeht. Diese Art des Energieausweises ist genauer als ein Energieverbrauchsausweis, da er ausschließlich aufgrund des Zustandes des Gebäudes erstellt wird. Die Anfertigung dieses Energieausweises ist teurer als der Energieverbrauchsausweis aber auch aussagekräftiger. Denn hier sind die persönlichen Vorlieben der Bewohner bezüglich der Heizung und Lüftung außen vor und können das Ergebnis nicht beeinflussen.