
Wieso gibt es eine
private Krankenversicherung für Angestellte? Angestellte sind doch pflichtversichert. Das ist soweit schon richtig. Allerdings gibt es Einkommensgrenzen, die bei Überschreitung auch einem Angestellten vor die Wahl stellen, ob er weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte, oder lieber in die Private wechseln will. Diese Grenze liegt im Jahr 2009 bei 48.600 Euro. Wenn die Jahreseinkommensgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird, dann kann sich der Angestellte also die Versicherungsart selbst aussuchen. Das ist nicht immer so einfach. Die einen sagen sich vielleicht, dass sie die ganze Zeit schon in der GKV waren und da auch bleiben möchten, die anderen wollen aufgrund der besseren Leistungen in die private Krankenversicherung wechseln. Was nun besser für den jeweiligen Arbeitnehmer ist, das kann pauschal nicht gesagt werden. Das hängt davon ab, welche gesundheitlichen Voraussetzungen zutreffen und welche Leistungen wichtig sind und wie viel Geld gegenüber der Krankenkasse eingespart werden kann. Beim Wechsel in die PKV ist beispielsweise der Basistarif bei allen Gesellschaften gleich, dieser ist nicht zu verwechseln mit einem regulären Tarif z.B. als Grundschutz, dazu können Zusatzleistungen definiert werden, die auch zusätzlich Geld kosten. Doch bei der Gesetzlichen ist das nicht anders. Jede Versicherung hat eine gewisse Grundversorgung und dazu Wahlleistungen. Welche nun am besten für einen Interessenten ist und vor allem auch am günstigsten, das sollte ein Vergleich im Internet klären. Will man wechseln, dann ist es auch noch lange nicht sicher, dass die
PKV einen Antragsteller ohne Erschwernisse aufnimmt, der bei Antragstellung nicht gesund ist. Sollten hier ernsthafte Vorerkrankungen bestehen, kann die private Kasse eine Aufnahme auch ablehnen. Der freiwillig versicherte Angestellte hat aber nichts zu verlieren, da er ja in der GKV versichert ist.