
Durch die unzähligen Abmahnungen, mit denen insbesondere Kleinunternehmer jeglicher Branchen in den letzten Jahren schikaniert worden sind, sind die meisten Webseitenbetreiber heutzutage vorsichtiger geworden, was die Einhaltung rechtlicher Vorschriften für gewerbliche Internetseiten betrifft. Noch immer stellen viele Webseiten jedoch ein leichtes Opfer für „abmahnwütige" Konkurrenten dar, weil beispielsweise eine Ungenauigkeit in den AGB, eine Verletzung der Impressumspflicht oder ähnliches vorliegt, ohne dass die Verantwortlichen sich dessen bewusst sind.
Viele Besitzer einer privaten Internetseite, für die an sich keine Impressumspflicht besteht, wissen zum Beispiel nicht, dass bereits geringfügige Werbeeinkünfte oder Einnahmen durch den Verkauf privater Gegenstände zu einer Einstufung der Webseite als gewerblich und damit zu einer Abmahnung führen können. Bei rechtlichen Unsicherheiten kann es hilfreich sein, sich von einem
Anwalt Internetrecht beraten zu lassen. Diese Dienstleistung bietet zum Beispiel ein
Anwalt München der Anwaltskanzlei Storr an.