
Wer sich als Erfinder versuchen und damit Geld verdienen möchte, wird früher oder später mit einigen Problemen konfrontiert, die das Erfindersein so mit sich bringt. Wer noch zu keinem
Erfinderprofi ist, muss viele Sachen in Erfahrung bringen, um sich und seine neue Erfindung zu schützen oder um an Methoden zur Ideenfindung zu gelangen. Steht eine Erfindung erst einmal, stellt sich die Frage, was daran geschützt werden soll und ob es überhaupt geschützt werden kann. Das Patentgesetz stellt nämlich einige Anforderungen an Erfindungen, damit sie überhaupt patentrechtlich geschützt werden können. Patente und Gebrauchsmuster schützen Erfindungen, die man gewerblich nutzen – das heißt mit ihnen Geld machen kann. Ferner muss es sich um ein neuartiges Produkt handeln. Das Rad kann zum Beispiel nicht geschützt werden, da es nicht neuartig ist. Was neuartig wäre und auch auf einem erfinderischen Schritt beruht, was die dritte Anforderung als Patent oder Gebrauchsmuster zugelassen werden zu können darstellt, wäre die Erfindung des Perpetuum Mobile also einer Maschine, die seine eigene Energie produziert ohne welche von außen aufzunehmen. Das stellt nach heutigem Ermessen eine physikalische Unmöglichkeit dar. Würde man jedoch solch eine Konstruktion erfinden, könnte und sollte man sie patentrechtlich schützen. Hat man jedoch ein neuartige Design für etwas erfunden, kann dies nicht als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, sondern bedarf einer Eintragung als Geschmacksmuster, ist aber auch als Gemeinschaftsgeschmacksmuster drei Jahre lang vor nicht autorisierter Verwendung anderer geschützt. Solche und viele weitere Informationen findet man in Zeiten des Internets in Erfindernetzwerken, dem
Erfinderwiki oder von einer Erfinderberatung. Auch der Weg zu einem Patentanwalt lohnt sich, um Informationen zum Patentrecht einzuholen. Eine Patentrecherche sollte man ebenfalls anstrengen, um in Erfahrung zu bringen, ob eine vermeidlich neue Erfindung nicht schon von jemand anderem patentiert wurde.