
Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber stehen jedem Arbeitnehmer zu. Die Zahlung wird im Tarifvertrag festgeschrieben. Vermögenswirksamen Leistungen ist eine Möglichkeit der Geldanlage für den Arbeitnehmer. Welche Anlageform gewählt wird, kann der Arbeitnehmer frei entscheiden. Es steht ihm auch frei, auf die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber zu verzichten. Für die Metallindustrie heißt diese Sparform seit Kurzem Altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL), die Bezuschussung hier ist identisch mit den bekannten VWL-Zuschüssen.
Zu den Möglichkeiten der Geldanlage, die durch das Vermögensbildungsgesetz des Bundes unterstützt werden, gehören Banksparpläne, Bausparverträge und Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge. Auch Lebensversicherungen und Aktienfonds gehören zu diesen Möglichkeiten. Zusätzlich zum Beitrag zu den vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber gibt es für die meisten Anlagekonten auch finanzielle Förderungen vom Staat.
Die Höhe dessen, was der Arbeitgeber finanziell dazugibt, liegt zwischen 6,45 € und 40 € im Monat. Die Höhe der
vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber richtet sich nach dem Betrag, der im Tarifvertrag festgelegt ist, und ist nicht abhängig von der Anlageform, für die sich der Arbeitnehmer entschieden hat. Dieses Geld erscheint nicht auf der Gehaltsabrechnung, da dieses Geld direkt auf das Anlagekonto des Arbeitgebers eingezahlt werden muss. Zusätzlich gibt es noch eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat, die zwischen 43 € und 72 € im Jahr liegt. Zusätzlich können die vermögenswirksamen Leistungen bei der Lohnsteuererklärung angegeben werden.