
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit der letzten Gesundheitsreform nur noch einen sehr geringen Teil des Zahnersatzes und nur noch einen Teil von bestimmten Zahnbehandlungen. Unter den Zahnersatz fallen Kronen, Brücken und Prothesen, kombinierte Versorgungsformen und auch Prothesen, Brücken und Kronen, die Implantat getragen werden.
Zahnbehandlungen Zahnersatzversicherung
Jedoch gehört die Füllung von Zähnen nicht zu der Definition des Zahnersatzes. Zu diesen Leistungen muss jeder Patient einen prozentualen Beitrag leisten, der vom jeweiligen Einkommen abhängig ist. Hierdurch kann eine sehr große Lücke entstehen, die man mit einer privaten Zahnersatzversicherung schließen kann. Sie kommt für die Kosten auf, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Ob in vollem Umfang oder nur teilweise, ist jeweils von den vertraglichen Bedingungen und dem Leistungsumfang der Zahnersatzversicherung abhängig. Je nachdem, welchen Tarif man wählt, kann man auf eine Erstattung von mehr als 95 Prozent kommen. Die Vertragsgestaltungene sind dabei sehr unterschiedlich, sodass man die einzelnen Tarife schon sehr genau miteinander vergleichen muss. Besonderes Augenmerk muss man dabei auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse legen, damit man nicht bestimmte Leistungen und Zahnbehandlungen doppelt absichert.
Auch ist es sehr wichtig, dass die Leistungen der Zahnersatzversicherung nicht an bestimmte Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt sind. Je flexibler eine Zahnersatzversicherung ist desto besser, was sich allerdings auch im Preis niederschlägt. Wichtige Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht beglichen werden ist beispielsweise hochwertiger Zahnersatz wie Inlays und Onlays. Auch die Behandlung durch die Kieferorthopäden sowie auch prophylaktische Maßnahmen, wie eine professionelle Zahnreinigung, muss man aus der eigenen Tasche bezahlen, sofern man keine Zahnzusatzversicherung hat.